Pfändungsschutz für Einkommen und P-Konto

Klar geführt.Fachlich nachvollziehbar.

Ermitteln Sie den pfändbaren Betrag für gewöhnliche Geldforderungen. Der passende Rechtsstand wird automatisch ausgewählt.

  • DatenschutzBerechnung bleibt lokal
  • Aktueller RechtsstandAutomatisch ausgewählt
  • DokumentierbarSpeichern und PDF
Unterstütztab 01.07.2025
ArbeitsmodusÜbersichtliche Erfassung für den üblichen Ein-Zeitraum-Fall und ein reguläres P-Konto.

Standardmodus aktiv

Daten aktualisieren:Wöchentliche Prüfung auf freigegebene Rechtsdaten vom selben Webspace.
Pfändungsrechner kennenlernenLaden Sie frei erfundene Werte in beide Rechnerbereiche.

1

Berechnungsgrundlage

Datum und Art der Pfändung bestimmen die rechtliche Einordnung.

StandardfallGewöhnliche GeldforderungBerechnung nach § 850c ZPO
2

Vom Brutto zum relevanten Netto

Übernehmen Sie die Beträge für denselben Auszahlungszeitraum aus der Entgeltabrechnung.

Auszahlungszeitraum

Es werden tatsächliche Abrechnungswerte verwendet. Die Anwendung berechnet keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge aus persönlichen Steuermerkmalen.

Weitere Bruttobezüge und geschützte Bezüge nach § 850a
50 % geschützt; keine zusätzliche Euro-Obergrenze.
Aktuell höchstens 795,00 € geschützt.
Ohne besondere Schutzzuordnung.
Gesetzliche Abzüge laut Entgeltabrechnung (§ 850e Nr. 1)
Abzugsmerkmale

Die Merkmale dokumentieren die Lohnabrechnung. Maßgeblicher Rechenwert bleiben die tatsächlich einbehaltenen Beträge.

Standardprofil
%
Sonstige Bezüge, Versorgungsbezüge und Jahreswerte
Tatsächlich einbehaltene Beträge

Diese Werte werden nach § 850e Nr. 1 ZPO vom Brutto abgezogen.

Naturalleistungen und weitere Einkommen (§ 850e Nr. 2, 2a und 3)
Zusätzliche Einkommensquellen

Weitere Arbeitgeber, Renten und pfändbare Sozialleistungen werden einzeln erfasst.

Keine weitere Einkommensquelle

Ohne weitere Quelle ist kein Zusammenrechnungsbeschluss erforderlich.

Gesamtes Brutto-Geldeinkommen0,00 €
Gesetzliche Abzüge− 0,00 €
Unpfändbare Bezüge nach § 850a− 0,00 €
Naturalleistungen/Sachbezüge+ 0,00 €
Pfändungsrechtlich relevantes Nettoeinkommen0,00 €
3

Unterhaltspflichten

Keine Unterhaltsperson erfasst.

Keine Unterhaltsperson erfasst

Erfassen Sie Personen einzeln und prüfen Sie deren Berücksichtigung.

Freigegebene Rechtsdaten

Demo-Daten

Beispiel auswählen

Die Auswahl ersetzt die aktuellen Eingaben und befüllt Arbeitseinkommen sowie P‑Konto. Alle Namen, Aktenzeichen und Beträge sind frei erfunden.

Wichtig: Die Beispiele erklären die Bedienung. Sie sind weder eine Empfehlung noch für einen realen Fall verwendbar.

Unterhaltspflichten

Unterhaltsperson neu erfassen

§ 850e Nr. 2 und 2a ZPO

Einkommensquelle neu erfassen

Nur aus § 850a Nr. 1, 2 oder 4; bei gewöhnlicher Pfändung ohne Wirkung.

Abrechnungs- und Zeitraumsonderfall

Bezugszeitraum erfassen

Korrigiertes relevantes Netto0,00 €